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Eine Audienz ist die Gewährung des Erscheinens vor einer deutlich höhergestellten Person, zumeist einem Adeligen. Dabei unterscheidet man zwischen Audienzen für einzelne Personen und der für Personengruppen. Dient eine Audienz der persönlichen Unterredung, wird von einer Privataudienz gesprochen. Strenggenommen beinhaltet eine Audienz nur das Recht, erscheinen zu dürfen, nicht notwendigerweise das Recht auf eine Unterredung.

Oftmals (aber nicht ausschließlich) ist mit der Bitte um eine Audienz ein für diese Person, oder für den Staat den er vertritt, sehr wichtige Angelegenheit bzw. ein Staatsgeschäft verbunden.