Der Begriff Fürst (weiblich: Fürstin) ist sowohl eine allgemeine Herrscherbezeichnungen im Sinne eines Oberbegriffs für regierende Monarchen als auch speziell verliehene Adelstitel. Die Träger der Letzteren können Herrscher eines souveränen Fürstentums sein oder auch Adelige im Rang eines Fürsten ohne Herrscherstellung. Fürstenhäuser gehören zum Hochadel.
Der Begriff wird mitunter auch zur Kennzeichnung fürstenähnlicher Positionen wie Stammesfürsten verwendet.