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Als Flaggschiff wird das Führungsraumschiff eines Kriegsschiffsverbandes bezeichnet. Von diesem Raumschiff aus führt der Flaggoffizier (Bezeichnung eines Admirals oder Generals) mit seinem Stab den Verband. Von dort aus werden für gewöhnlich alle Operationen eines großen Flottenverbandes geleitet und koordiniert. Das Flaggschiff ist oftmals das kampfstärkste Raumschiff einer Flotte.

In übertragener Bedeutung wird Flaggschiff für das größte Raumschiff einer Flotte verwendet oder allgemein als Synonym für das Vorzeigeraumschiff.

Darüber hinaus nimmt das Flaggschiff einer Flotte repräsentative respektive diplomatische Aufgaben wahr, was der Grund dafür ist, dass man im Regelfall nicht nur das modernste Schiff einer Flotte für diese Aufgabe einsetzt, sondern auch eine besonders befähigte und erfahrene Crew.

In der Regel gibt es in einer zahlenmäßig großen Flotte neben dem eigentlichen Flaggschiff der gesamten Flotte, weitere Schiffe, die dieses Synonym tragen - so bezeichnet man viel mehr jedes Führungsschiff eines größeren Teilverbandes einer Flotte, als dessen Flaggschiff.

Historisches[]

Vorläufer des Flaggschiffs war das Admiralsschiff. Als Admiralsschiff wurde während der Segelschiffzeit ein großes, stark bewaffnetes und meistens prunkvoll gestaltetes Segelkriegsschiff bezeichnet.
Auf diesem Schiff fuhr der Befehlshaber der Flotte (meistens ein Admiral). Als Zeichen seiner Anwesenheit wurde auf diesem Schiff seine Flagge, die sogenannte Admiralsflagge, gesetzt. Aus dem Admiralschiff wurde später das Flaggschiff.

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