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Das Flottenregister der Terranischen Raumflotte dient der hierarchischen Zuordnung von Raumschiffen der Terranischen Raumflotte. Neben diesem rein militärischen Flottenregister, gibt es auch ein ziviles Flottenregister für Handelsraumschiffe.

Ein solches Raumschiffregister für Kriegsschiffe der Raumflotte ist erstmals im Terranischen Reich mit dem Terran-Fleet-Act im Jahr 2400, mit Indienststellung der Ersten Terranischen Flotte, eingeführt worden. In den heutigen Splitterreichen der modernen Menschheit sind solche Raumschiffregister erst nach dem Interstellaren Krieg und dem Friedensschluss, im Jahr 2987, eingeführt worden

In das Flottenregister der Terranischen Raumflotte werden alle Raumschiffe der Terranischen Raumflotte eingetragen. Eine Eintragspflicht in dieses Register besteht für alle Raumschiffe der Flotte, sofern sie eine Länge von insgesamt 50 Metern erreichen, oder überschreiten.

Für kleinere Einheiten besteht ein gesondertes Register für Kleinraumschiffe, das im Anhang des eigentlichen Raumschiffregisters der Flotte aufgeführt wird.

Gemäß Artikel-78 des Interstellaren Raumfahrtrechts besitzen Raumschiffe die Staatszugehörigkeit der Nation deren Flagge zu führen sie berechtigt sind. Das bedeutet, dass auf diesen Raumschiffen die Rechtsordnung des betreffenden Staatenbundes gilt. Sie unterstehen im Weltall der ausschließlichen Hoheitsgewalt dieses Staates und bilden rechtlich einen Teil von dessen Staatsgebiet.