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Per Definition werden folgende Gewaltdelikte (oder einfach Gewalttaten), abseits von Mord, unter dem Begriff Gewaltkriminalität zusammengefasst:

  • Totschlag
  • Tötung auf Verlangen
  • Gefährliche und schwere Körperverletzung
  • Körperverletzung mit Todesfolge
  • Beteiligung an einer Schlägerei
  • Vergewaltigung und schwere sexuelle Nötigung
  • Raubdelikte
  • Erpresserischer Menschenraub
  • Angriff auf den See- und Luftverkehr sowie Geiselnahme

Personen die sich solche Delikte zu Schulden kommen lassen nennt man Gewalttäter. Diese Definition berücksichtigt nur gravierende Gewaltstraftaten, nicht jedoch die einfache Körperverletzung und ähnliche Delikte, obwohl auch diese Delikte mit Gewalt zu tun haben.